Lichtkuppeln sind aufgrund Ihrer hohen Lichtdurchlässigkeit und der Lüftungsmöglichkeit nicht nur im Industriebau häufig eingesetzte Elemente, sondern werden immer öfter im Wohnbau verwendet.
Die dafür im Haus SADLER-LICHTKUPPELN entwickelten Produkte erfüllen aber nicht nur die immer höheren technischen und ästhetischen Anforderungen, all diese Produkte können/sollen/müssen auch mit der entsprechenden Durchsturzsicherung ausgestattet werden können. Grundsätzlich sind Lichtkuppeln als ungesicherte Öffnungen anzusehen und laut Rechtslage ist der jeweilige Bauherr bzw. Eigentümer des Gebäudes erster Ansprechpartner für alle Haftungsfragen. Das Team von SADLER-LICHTKUPPELN kommt seiner Hinweispflicht auf die notwendigen Ausstattungen nach und berücksichtigt diese bereits in ersten Gesprächen und Angeboten entsprechend der ÖNORM B 3417:2016, die die ständigen Sicherheitsausstattungen für die spätere Nutzung und Instandhaltung von Dächern in Klassifizierungen je nach Nutzung- und Wartungsintensität und der am Dach befindlichen Personengruppen, regelt.
Finden Sie Informationen zu diesem Thema in folgenden Broschüren: